Besonders Rechts- und Staatsanwälte, Richter, Notare, Steuerberater und Beamte bzw. Angestellte des öffentlichen Dienstes, aber auch andere Berufsstände, in denen beratende Tätigkeiten zum Tagesgeschäft gehören, treffen für Ihre Kunden oder Mandanten Entscheidungen, die folgenreich – und manchmal unwiderruflich – sind. Diese Tätigkeiten gehen mit einer großen Verantwortung einher und Beratungsfehler sollten in diesem Rahmen gut abgesichert sein. Denn auch Fachexperten sind nur Menschen, und Menschen können Fehler unterlaufen.
Ein Mandant vertraute bei der Entscheidung über eine größere Investition seinem Steuerberater. Dessen Berechnungen hatten steuerliche Vorteile für den Mandanten ergeben. Jedoch vergaß der Steuerberater, nachdem die Investition getätigt war, die Steuerbegünstigungen zu beantragen. Außerdem stelle sich im Nachhinein heraus, dass seine Berechnungen teilweise fehlerhaft waren.
Die Sekretärin einer Werbeagentur wurde angewiesen, ein Zeitungsinserat eines Kunden bei der zuständigen Zeitung anzugeben. Sie vergaß die Anweisung, sodass das Inserat drei Tage lang in ihrem Auto lag. Die Folge: Das Inserat wurde nicht in der Zeitung geschaltet und dem Auftraggeber entstand ein Schaden in fünfstelliger Höhe.
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