Jeder, der schon einmal eine Veranstaltung organisiert hat, weiß: Bei allem, was berücksichtigt werden muss, ist es schwer, den Überblick zu behalten. Und ebenso vielfältig wie die Veranstaltung selbst ist auch das Gefahrenpotenzial: ein schlampig verlegtes Kabel, ein vergessener Heizpilz, ein ungesicherter Lautsprecherturm. Selbst wenn Sie als Veranstalter äußerste Sorgfalt walten lassen, so können Sie niemals alle Mitwirkenden jederzeit im Auge behalten. Es gibt also genügend Möglichkeiten, die zu einem Schaden führen können – eine Veranstalterhaftpflichtversicherungen bietet hierfür den optimalen Schutz.
Auf einer kleinen Veranstaltung schenkt die Schwester des Veranstalters an der Bar aus. Durch das dämmrige Licht bemerkt sie nicht, dass der Rand eines Glases angebrochen ist und eine kleine Scherbe ins Getränk fällt. Der Gast trinkt das Getränk und die Scherbe verletzt seine Speiseröhre, woraufhin er im Krankenhaus behandelt werden muss. Vom Veranstalter fordert er Schadenersatz.
Auf einem Kinderfest wird eine Hüpfburg aufgebaut, die von den Kindern genutzt wird. Jedoch ist das Ventil der Hüpfburg undicht, sodass fortlaufend Luft entweicht, bis die Hüpfburg schlussendlich in sich zusammenfällt. Die verbliebenen Kinder bekommen Panik und verletzen sich gegenseitig. Die Eltern fordern Schmerzensgeld.
Für eine Veranstaltung des örtlichen Fußballvereins tragen die Mitglieder Traversen ins Vereinsheim. Auf dem Parkplatz stehen viele Fahrzeuge. Ein Helfer ist unachtsam und reißt einen Außenspiegel eines Fahrzeugs ab und zerschrammt den Kotflügel. Der Fahrzeughalter fordert Schadenersatz.
In einem Dort wird von den Jugendlichen ein Maibaum aufgestellt. Daneben befindet sich ein Festzelt. Da der Maibaum nicht ausreichend verkeilt wurde, fällt er um und trifft das vollbesetzte Zelt. Drei Besucher ziehen sich schwerste Kopfverletzungen zu und müssen im Krankenhaus behandelt werden. Der Veranstalter haftet.
Sofern Sie gelegentlich Veranstaltungen ausrichten, ist eine derartige Versicherung Pflicht. Für regelmäßig wiederkehrende Veranstaltungen von Vereinen oder Unternehmen kann die Deckung eventuell als feste Leistungserweiterung in der Vereins- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit aufgenommen werden. Gerne analysieren wir Ihre individuelle Situation und kümmern uns anschließend um den passenden Schutz für Sie!
Bastian Hopf, Bernd W. Papke und Andrea Papke, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten, freuen sich auf Ihre kostenfreie Anfrage!