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Riester-Rente: Nutzen Sie die staatliche Förderung mit Finanzkonzept Coburg

Finanzkonzept Coburg berät Sie gerne zur Riester-Rente und anderen Rentenmodellen

Bereits seit Jahren wissen wir, dass die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht. Zurückzuführen ist dies auf den demographischen Wandel: Die Menschen werden immer älter, gleichzeitig geht die Geburtenrate zurück. Folglich wird die Zeitspanne des Rentenbezugs immer länger, aber immer weniger Menschen zahlen in die Rentenkasse ein. Das Ergebnis aus diesen Entwicklungen: Die staatliche Rente wird immer geringer. Wer also auch im Rentenalter seinen Lebensstandard beibehalten will, muss zusätzlich vorsorgen. Und das am besten frühzeitig! Nutzen Sie dafür die staatliche Förderung!

Was ist die Riester-Rente?

Eine interessante Möglichkeit der privaten Altersvorsorge ist die sogenannte Riester-Rente (benannt nach dem damaligen Bundessozialminister Walter Riester). Sie zählt zu den staatliche geförderten Vorsorgemodellen und 2002 ins Leben gerufen. Die Riester-Rente besteht aus Zulagen und ist steuerlich absetzbar: Jeder Berechtigte erhält 175 Euro Grundzulage; zusätzlich werden für jedes Kind, das vor 2008 geboren wurde, jedes Jahr 300 Euro gezahlt (die Kinderzulage wird so lange gezahlt, wie Sie Kindergeld erhalten). Junge Sparer (bis 25 J.), die einen eigenen Riester-Vertrag haben, erhalten außerdem einen einmaligen Bonus in Höhe von 200 Euro.

Wer bekommt die staatliche Riester-Förderung?

Leider sind nicht alle Personen berechtigt, die staatliche Zulage zu erhalten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen unmittel und mittelbar Zulagenberechtigten:

  • Unmittelbar zulagenberechtigt sind alle, die grundsätzlich in der Rentenversicherung versichert sind bzw. Entgeltpunkte sammeln
  • Mittelbar zulagenberechtigt sind Ehepartner der unmittelbar Zulagenberechtigten, sofern sie nicht selbst zu den oben genannten Personen gehören

Nicht zulagenberechtigt sind nicht rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Pflichtversicherte in Einrichtungen der berufsständischen Versorgung (Apotheker, Ärzte, Tierärzte und Architekten), versicherungsfreie geringfügige Beschäftigte sowie Altersrentner.

Steuerliche Vorteile durch das sogenannte „Riestern“

Die geleisteten Altersvorsorgebeiträge – zuzüglich der Zulagen – können Sie in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen. Die Rentenzahlungen sind später allerdings mit dem persönlichen Steuersatz als Rentner voll zu versteuern.

Fazit: Riester-Rente – lohnt sich das überhaupt?

Sie sehen, dass die Riester-Rente ein Vorsorgemodell ist, welches zwar staatlich gefördert, allerdings mit einigen Ausschlussregeln verbunden ist und dessen steuerliche Auswirkungen mitbedacht werden müssen. Wir als unabhängige Versicherungs- und Vorsorgemakler von Finanzkonzept Coburg kennen den Markt und seine Tarife, vor allem aber auch jegliche Vorsorge-Optionen genau. Gerne besprechen wir mit Ihnen Ihre individuelle Situation und finden anschließend die passende Variante für Sie. Neben der Riester-Rente gibt es noch weitere attraktive Vorsorgemöglichkeiten und Lebensversicherungen, zu denen wir Sie gerne beraten.

Bastian Hopf, Bernd W. Papke und Andrea Papke, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten, freuen sich auf Ihre kostenfreie Anfrage!

    Bastian Hopf Finanzkonzept Coburg

    Wie? Einfach gehen?

    Lass uns doch persönlich werden.
    Wie und wann würde es denn passen?