Der deutsche Versicherungs- und Vorsorgemarkt bietet eine Fülle an Absicherungsformen, Leistungen, Tarifen und Bausteinen an, und auch bei der Absicherung der eigenen Arbeitskraft kann man unterschiedliche Wege einschlagen. Der Königsweg ist und bleibt die Berufsunfähigkeitsversicherung, da sie einen umfangreichen Schutz bietet. Vor allem bei Menschen, die sich körperlich betätigen, wirkt sich dies allerdings auf den Versicherungsbeitrag aus, und bei eher “ruhigen Gesellen” wirkt eine Berufsunfähigkeit sehr abstrakt. Die Grundfähigkeitsabsicherung hingegen bietet einen einfach nachvollziehbaren Schutz, wenn der eigene Körper zu bestimmten Dingen nicht mehr in der Lage ist: nicht mehr laufen können, nicht mehr sprechen können usw. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Zustand durch einen Unfall oder eine Krankheit verursacht wurde.
Ein Mann reinigt die Dachrinne seines Hauses und stürzt versehentlich von der Leiter. Er bricht sich beide Arme und erleidet eine Rückenmarksverletzung. Seitdem ist er vom Becken abwärts gelähmt. Nicht mehr laufen zu können zählt zu den abgesicherten Grundfähigkeiten seines Versicherungsvertrags und er erhält somit bis zum Vertragsende die vereinbarte monatliche Rente.
Ein Kind springt von einem Baum in einen nahegelegen Pool, verletzt sich dabei schwer am Kopf und treibt minutenlang bewusstlos im Wasser. Die Folge: Hirnschädigung und infolgedessen teilweiser Sprachverlust sowie Gedächtnis- und Orientierungsschwäche. Die Kosten für die nötige Betreuung können mit der monatlichen Rente der Grundfähigkeitsversicherung beglichen werden.
Als Folge seiner Diabetes erkrankt ein Mann an Retinopathie, die letztlich zur Erblindung führt. Seine Grundfähigkeitsversicherung hatte dieser Mann bereits in jungen Jahren vor der Diagnose der Diabetes abgeschlossen. Die Versicherung zahlt ihm nun eine monatliche Rente aus, da das Sehen als Grundfähigkeit gilt und diese bei ihm nicht mehr gegeben ist.
Ein Fliesenleger hat nach 35 Jahren beruflicher tätigkeit körperlichen Schaden genommen: Arthrose in den Händen sowie Knie- und Rückenschmerzen. Seine Grundfähigkeitsversicherung erkennt wegen der Fähigkeiten Stehen, Treppensteigen, Heben und Tragen seinen Leistungsanspruch an und zahlt die vereinbarte monatliche Rente aus.
Bereits während der Ausbildung wird bei einer Frau Multiple Sklerose diagnostiziert. Damit sind alle Türen für eine zukünftige Arbeitskraftabsicherung verschlossen. Glücklicherweise hatten jedoch ihre Eltern bereits zu ihrer Schulzeit eine Grundfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Diese zahlt ab dem Zeitpunkt eine monatliche Rente aus, als die junge Frau ihre Grundfähigkeiten Autofahren, Gehen, Treppensteigen und Stehen verloren hat.
Die Grundfähigkeitsversicherung stellt eine gute und günstige Alternative zu anderen Arbeitskraftabsicherungen dar, vor allem, wenn eine Berufsunfähigkeitsversicherung aufgrund Vorerkrankungen oder aus finanzieller Sicht nicht möglich ist. Gerne analysieren wir Ihren speziellen Fall gemeinsam mit Ihnen! Als unabhängige Versicherungsmakler sind wir nicht an bestimmte Versicherungen gebunden und können so die Versicherung mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis für Sie ermitteln.
Bastian Hopf, Bernd W. Papke und Andrea Papke, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten, freuen sich auf Ihre kostenfreie Anfrage!