Die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung schützt Unternehmer und gesetzliche Vertreter vor den finanziellen Folgen beruflicher Haftung. Der Versicherer prüft dabei die gestellte Forderung, weist unberechtigte Ansprüche ab und reguliert berechtigte Ansprüche in Höhe der vereinbarten Deckungssumme. Grundsätzlich können alle Gewerbetreibenden, Freiberufler und Betriebsinhaber eine solche Versicherung abschließen – und sollten es auch tun! Da die Situation aller selbstständig tätigen Personen immer individuell ist, sollte es auch die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung sein – und so können verschiedene Tarifbausteine und Deckungserweiterungen zu einer passgenauen Versicherung zusammengefügt werden.
Stellen Sie sich vor, Sie sind Besitzer eines Schuhgeschäfts. Frühmorgens wird der Marmorboden in Ihrem Geschäft durch eine Reinigungskraft gereinigt. Um Punkt acht Uhr betritt anschließend eine Kundin Ihren Laden und rutscht auf dem noch nicht vollständig getrockneten Boden aus, bricht sich die Hüfte und muss für längere Zeit im Krankenstand verweilen. Die Kosten für Krankenhausaufenthalt und Folgebehandlungen trägt in diesem Falle die Betriebshaftpflichtversicherung.
Auf einer Baustelle befindet sich ein Kran samt Kranführer. Dieser ist beim Abladen von Bauschutt unaufmerksam, in der Folge wird ein Passant schwer verletzt. Dieser macht Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Lohnfortzahlung geltend. Eine Betriebshaftpflichtversicherung würde auch in diesem Falle die Kosten übernehmen.
Ein Elektriker verlegt im Büro eines seiner Kunden mehrere Leitungen. Einige Zeit danach entsteht ein Brand im Büro, der sich ausbreitet und die gesamte Einrichtung samt Elektronik zunichte macht. Die Kripo kann jedoch Schadensursache und Verursacher eindeutig festlegen – die Betriebshaftpflichtversicherung des Elektrikers kommt nun für den Schaden auf.
Ein Architekt wird mit der Konstruktion und dem Bau (samt Überwachung) eines Mehrfamilienhauses beauftragt. Durch Defizite bei der Überwachung werden die feuerschutzrelevanten Auflagen nicht richtig umgesetzt, was allerdings erst bei Endabnahme festgestellt wird. In der Folge sind enorme Korrekturen nötig und die Mietparteien können nicht wie geplant in das Haus einziehen – dem Eigentümer entgehen dadurch Mieteinnahmen. Auch in diesem Falle kommt eine Betriebshaftpflichtversicherung auf.
Ebenso wie die Privathaftpflicht zur „Standardausrüstung“ gehört, sollte auch die Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung nicht fehlen. Gerade bei Schadenersatzansprüchen, die Unternehmen, Betriebe, Freiberufler und Gewerbetreibende betreffen, können schnell horrende Summen auf die Verantwortlichen zukommen. Gerne helfen wir Ihnen bei der Auswahl der passenden Versicherung, dazugehöriger Bausteine und Deckungserweiterungen – vertrauen Sie auf unser jahrelanges Know-how in puncto Gewerbeversicherungen!
Bastian Hopf, Bernd W. Papke und Andrea Papke, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten, freuen sich auf Ihre kostenfreie Anfrage!