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Finanzkonzept Coburg.

Betriebliche Krankenversicherung (bKV)

Informationen für Arbeitgeber von den Versicherungsspezialisten von Finanzkonzept Coburg

Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist grundsätzlich nicht definiert. Jedoch kann jeder Arbeitgeber Verträge mit einer oder mehreren privaten Krankenversicherungen abschließen, um seinen Arbeitnehmern durch den zusätzlichen Versicherungsschutz (gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung) einen Mehrwert zu verschaffen. Doch auch der Arbeitgeber selbst profitiert, denn die betriebliche Krankenversicherung (bKV) besteht aus Zulagen und die Sparleistung ist über den Sonderausgabenabzug steuerlich absetzbar.

Welche Vorteile haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber durch die betriebliche Krankenversicherung?

Der Arbeitnehmer wird ohne weiteres in die betriebliche Krankenversicherung aufgenommen (Aufnahmegarantie trotz Vorerkrankungen). Darüber hinaus erhält er vergünstigte Konditionen. Der Arbeitgeber hingegen profitiert von einer gesteigerten Attraktivität bei bestehenden und vor allem auch bei potenziellen Mitarbeitern – er wertet damit also sein Ansehen auf. Als Zugangsvoraussetzung für den Arbeitnehmer gilt Folgendes: Er muss entweder eine vorgegebene Quote von allen Mitarbeitern oder eine Mindestanzahl von Mitarbeitern nachweisen. Wird dies erfüllt, wird zumeist ein Versicherungsschutz ohne Gesundheitsprüfung der Mitarbeiter geboten.

Betriebliche Krankenversicherung: Wie setzen sich die Beiträge zusammen?

Bezüglich der Finanzierung einer betrieblichen Krankenversicherung sind drei Optionen möglich:

  • Arbeitnehmerfinanziert und Beitragszahlung durch den Arbeitnehmer
    Diese Variante ist für den Arbeitgeber am einfachsten, denn er schließt lediglich den Rahmenvertrag und hat darüber hinaus nichts mehr mit der Krankenversicherung zu tun.

 

  • Arbeitnehmerfinanziert und Beitragszahlung durch den Arbeitgeber
    Diese Variante gleicht der erstgenannten Variante. Lediglich die Abwicklung für die Krankenkassen ist bei dieser Möglichkeit einfacher.

 

  • Arbeitgeberfinanzierte betriebliche Krankenversicherung
    Bei der arbeitgeberfinanzierten betrieblichen Krankenversicherung gibt es zwei Unterscheidungen: 1. Der Arbeitnehmer versteuert die Beiträge als geldwerten Vorteil und entrichtet auch den Arbeitnehmeranteil der Sozialabgaben für diesen. 2. Der Arbeitgeber versteuert die von ihm gezahlten Beiträge für den Arbeitnehmer pauschal.

 

Vorteil: Solange die Beiträge für die Krankenversicherung pro Mitarbeiter unter der Freigrenze von 44 Euro liegen, sind diese steuerfrei – und damit ein echter Mehrwert für beide Parteien!

Fazit: Zusätzlicher Versicherungsschutz für eine bessere Mitarbeiterbindung

In Zeiten, in denen Fachkräfte händeringend gesucht werden, müssen Arbeitgeber mehr bieten als nur kostenfreie Getränke am Arbeitsplatz. Die betriebliche Krankenversicherung kann ein „Top-Benefit“ darstellen und bringt eine Win-Win-Situation für Arbeitgeber und Mitarbeiter mit sich. Der Versicherungsmarkt – vor allem, wenn es um Krankenversicherungen geht – ist aufgrund unzähliger Gesellschaften, Tarife und Bausteine jedoch schwer zu durchdringen. Vertrauen Sie an dieser Stelle auf unsere langjährige Erfahrung in der Betreuung von Arbeitgebern und allen Möglichkeiten der betrieblichen Krankenversicherung!

Bastian Hopf, Bernd W. Papke und Andrea Papke, unabhängige Versicherungsmakler und Finanzexperten, freuen sich auf Ihre kostenfreie Anfrage!

    Bastian Hopf Finanzkonzept Coburg

    Wie? Einfach gehen?

    Lass uns doch persönlich werden.
    Wie und wann würde es denn passen?