Die Grundfähigkeitsversicherung dient zur Absicherung der Arbeitskraft. Die Arbeitskraftabsicherung ist nach wie vor eines der wichtigsten Themen in der Vorsorge. Kann der eigenen Arbeit – aufgrund eines Unfalls oder einer schwerwiegenden Erkrankung – nicht mehr dauerhaft nachgegangen werden, stockt der Einkommensmotor und kommt nach kurzer Zeit zum Stehen.
Obwohl laut Statistik jeder vierte Erwerbstätige seinen Beruf vorzeitig aufgeben muss, fehlt bei vielen Menschen noch immer die passende Absicherung dazu.
Das liegt auch daran, dass die vermeintliche „Hauptlösung“, die Berufsunfähigkeitsversicherung (BU), oftmals nicht umsetzbar ist. Vorerkrankungen oder spezifische Berufsrisiken verhindern den BU-Schutz. Oft wird ein Antrag abgelehnt oder führt zur Zuschlägen, welche nicht ins Haushaltsbudget passen. Folglich wenden sich viele Verbraucher dem Thema gänzlich ab und hoffen, nie von Berufsunfähigkeit betroffen zu sein.
Alternative: Grundfähigkeitsversicherung
Dabei hat sich mittlerweile eine echte Alternative zur Berufsunfähigkeit etabliert, die Grundfähigkeitsversicherung. Sie leistet eine monatliche Rente, sobald der Versicherte eine elementare Grundfähigkeit für einen bestimmten Zeitraum (meist für mindestens sechs Monate) verliert bzw. nicht mehr im Stande ist, diese auszuführen. Dazu zählen beispielsweise Treppensteigen, Schnürsenkel binden oder eine dauerhafte Einschränkung der Sinne wie Hören, Sprechen oder Sehen.
Beispiele wichtiger Grundfähigkeiten
Dabei ist es egal, ob der Verlust durch eine Krankheit oder einen Unfall ausgelöst wurde. Bei ärztlicher Diagnose zahlt die Grundfähigkeitsversicherung eine monatliche Rente. Ebenso kann der Versicherte auch weiterhin seinem Beruf nachgehen, sofern es die Einschränkungen zulassen. Die Grundfähigkeitsrente wird weitergezahlt.
Durch die konkreten Leistungsauslöser und die Unabhängigkeit der Ursache ist der Grundfähigkeitsschutz ein sehr transparentes und flexibles Produkt für die Absicherung der Arbeitskraft.
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