Wer sich einmal für den Bau der eigenen vier Wände entschieden und Bauherr wird, sollte nicht vergessen, dieses Vorhaben auch umfassend abzusichern. Sowohl für Schäden an der Baustelle, den Schutz des Gebäudes und auch für Risiken der neuen Eigentümer gilt es eine angemessene Vorsorge zu treffen.
“Bauherren können auf eine Vielzahl an Versicherungen zurückgreifen und sollten die Gefahr hoher finanzieller Forderungen im Schadensfall minimieren”, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de. Bauherren trügen die volle Verantwortung für die Baustelle und hafteten persönlich, auch wenn sie Verkehrssicherungspflichten meist an den Bauleiter delegierten.
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung deckt dabei Personenschäden ab, die trotz ordnungsgemäßer Absicherung der Baustelle auftreten können. Während der gesamten Bauphase schützt die Bauleistungsversicherung den Neubau vor unvorhersehbaren Schäden. Hierzu zählen Beeinträchtigungen durch höhere Gewalt, wie etwa Hochwasser oder Sturm. Aber auch Fälle wie unerwartete Eigenschaften des Baugrundes, Konstruktions- und Materialfehler und Fahrlässigkeit sind abgedeckt.
“Bisher per Gesetz keine Pflichtversicherungen”
Nach Fertigstellung des Baus löst die Wohngebäudeversicherung die Bauleistungsversicherung ab. Sie versichert die Immobilie bei Schäden durch Brand, Rohrbruch, Sturm oder Frost. Weitere Schäden, wie beispielsweise Hochwasser, können individuell mitversichert werden.
Die Kosten unterscheiden sich je nach Risiko in der jeweiligen Region und beginnen bei etwa 200 Euro pro Jahr. „”Bauhaftpflicht-, Gebäude- und Bauleistungsversicherung sind derzeit per Gesetz keine Pflichtversicherung. Jeder Bauherr sollte allerdings eine dieser drei Versicherungen haben”, rät Scharfenorth.
Lebensversicherung oder BU-Police kann sinnvoll sein
Ergänzend können Bauherren zukunftsweisend eine Lebensversicherung und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen: “Insbesondere Immobilienbesitzer sollten dieses Risiko absichern, um nicht unverhofft in Zwangslagen zu geraten”, sagt Scharfenorth.
Des Weiteren ist auch eine Absicherung des aufgenommenen Baufinanzierungsdarlehens möglich: So können Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und Darlehen auch im Fall der Fälle weiterhin bedient werden. Oft vergessen aber gesetzlich vorgeschrieben: Beschäftigen Bauherren selbst jemanden am Bau oder lassen sich helfen, müssen diese Personen bei der zuständigen Bau-Berufsgenossenschaft angemeldet werden. Es besteht dann Versicherungsschutz für die Folgen von Unfällen am Bau.