Warum ist die Privathaftpflichtversicherung so wichtig?
Die Privathaftpflichtversicherung gehört neben der Krankenversicherung (gesetzlich oder privat) und der Berufunfähigkeitsversicherung zu den drei wichtigsten Versicherungen.
Sie ist eine Form der Haftpflichtversicherung und sichert den Versicherungsnehmer und gegebenenfalls seine Familie einschließlich Kinder gegen Forderungen Dritter im Rahmen der vereinbarten Deckungssumme ab. Hierbei leistet sie für Schäden, die durch Fahrlässigkeit (auch grobe) entstanden sind. Die Schäden dürfen hier aber nur den privaten Bereich betreffen. Für den gewerblichen Bereich benötigen Selbständige eine extra Absicherung in Form einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Privathaftpflichtversicherung gibt es am Markt mit unterschiedlichen Tarifvarianten. Folgende Bausteine sollten aber in einem guten Tarif mindestens enthalten sein:
- Forderungsausfalldeckung
- Deckung für deliktunfähige Kinder
- Mietsachschäden
- Gefälligkeitsschäden
- Schlüsselschäden
Forderungsausfalldeckung
Beispiel: Jemand fügt Ihnen einen Schaden zu, allerdings besitzt er keine Privathaftpflichtversicherung und auch nicht genügend Geld, um Ihnen den Schaden zu ersetzen. Ist der Baustein bei Ihrer Haftpflichtversicherung enthalten, ersetzt sie Ihnen den Schaden und holt sich das Geld vom Schädiger zurück.
Deckung deliktunfähige Kinder
Nach § 828 Abs. 1 BGB sind Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben noch nicht haftbar. D.h. sie können für selbst verursachte Schäden nicht in Regress genommen werden. Unabhängig davon haften allerdings die Eltern, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Deckt ein Tarif auch Schäden für deliktunfähige Kinder ab, bedeutet das, dass die Versicherung den Schaden übernimmt, obwohl die Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt haben. Voraussetzung ist natürlich, dass der Schaden an sich grundsätzlich versichert ist.
Mietsachschäden
Mietsachschäden können Schäden an gemieteten Wohnungen sein. Hier werden allerdings nur Schäden ersetzt, die einmalig entstanden sind. Allmählich entstandene Schäden sind ausgeschlossen, sowie Schäden an gemieteten Inventar, Abnutzung oder Verschleiß.
Gefälligkeitsschaden
Das klassische Beispiel für einen Gefälligkeitsschaden ist der Umzugsschaden, d.h. man tut jemanden einen Gefallen und dabei passiert der Schaden. Da diese Art von Schäden in der Praxis relativ häufig vorkommen, kann es sein, dass in den Tarifen eine separate Selbstbeteiligung vereinbart ist.
Schlüsselschäden
Der Verlust von privaten, beruflichen oder ehrenamtlichen Schlüsseln kann sehr teuer werden, wenn z.B. die komplette Schließanlage ausgetauscht werden muss. Daher ist es empfehlenswert, dass dieser Schutz in der eigenen Privathaftpflichtversicherung enthalten ist.
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