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Benefits für Mitarbeiter, betriebliche Krankenversicherung

Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Gut versorgt mit Budget-Tarifen

Mit welchen Benefits kann ich Fachkräfte in mein Unternehmen locken? Wie schaffe ich es, bewährte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dauerhaft an den Betrieb zu binden? Angesichts des grassierenden Arbeitskräftemangels stellen sich immer mehr Arbeitgeber diese Fragen. Als besonders erfolgreiches Instrument empfehlen Experten die betriebliche Krankenversicherung (bKV). Sie sichert Beschäftigten privatärztliche Leistungen, die sie normalerweise nicht in Anspruch nehmen könnten. Beliebt sind vor allem sogenannte Budget-Tarife.

So funktionieren Budget-Tarife in der betrieblichen Krankenversicherung (bKV)

Diese Tarife funktionieren folgendermaßen: Versicherte können jedes Jahr ein vertraglich festgelegtes Budget für medizinische Leistungen ihrer Wahl nutzen. Die Höhe des Budgets variiert. Sie reicht von einigen hundert Euro bis zu vierstelligen Summen. Von diesem Betrag können Ihre Beschäftigten dann beispielsweise einen Teil für professionelle Zahnbehandlungen ausgeben, einen anderen für eine neue Brille oder Vorsorgeuntersuchungen, die die gesetzlichen Kassen nicht bezahlen.

Als Arbeitgeber erhöhen Sie auf diese Weise die Bindung an den Betrieb enorm – denn bei jedem Arztbesuch werden die Mitarbeitenden sich des Nutzens der bKV bewusst, fühlen sich wertgeschätzt und umsorgt. Und ganz nebenbei senkt die bessere privatärztliche Versorgung mittelfristig den Krankenstand, verringert somit betriebliche Fehlzeiten.

Assistance-Leistungen erhöhen die Attraktivität zusätzlich

Dazu tragen auch zusätzliche Assistance-Leitungen bei, die viele Versicherer inzwischen in ihre Budget-Tarife aufgenommen haben. Dabei handelt es sich um gesundheitsfördernde Maßnahmen wie zum Beispiel Prophylaxe-Angebote zur Vermeidung von Erschöpfungszuständen, telemedizinische Beratung oder ein Facharzt-Terminservice für zeitnahe Termine beim Spezialisten.

Besonders schön für die Beschäftigten: Vor der Aufnahme in die bKV müssen sie in der Regel keine Gesundheitsfragen beantworten. Da die vom Arbeitgeber gezahlten Beiträge als Sachleistung gelten, müssen diese auch nicht versteuert werden. Umgekehrt können Unternehmen sie als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Fazit: Die betriebliche Krankenversicherung schafft es, dass Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen profitieren.

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