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Berufsunfähigkeitsversicherung und ihre Irrtümer

In Deutschland gibt es ca.  46 Millionen Erwerbstätige. Eine Versicherung zum Schutz der Arbeitskraft (Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit) haben nur gut 17 Millionen Personen. D.h. ca. 62 Prozent der Beschäftigten haben somit keinen Versicherungsschutz vor dem existenziellen Risiko. Die Gefahr berufsunfähig zu werden, wird weiterhin unterschätzt. Wir räumen mit den häufigsten Irrtümern zur Berufsunfähigkeitsversicherung auf.

Nr. 1: „Ich habe einen Bürojob. Wie soll ich berufsunfähig werden?“

Viele denken, dass man mit einem Job im Büro so gut wie nie berufsunfähig werden kann. Oft hört man Aussagen, dass man selbst im Rollstuhl noch seiner Arbeit nach gehen kann. Das mag grundsätzlich richtig sein. Doch wird es nicht so sein, dass man bei einem schweren Unfall nur kurz im Krankenhaus ist und eine Woche später wieder arbeitet. Geht man im schlimmsten Fall von einer Querschnittslähmung aus, kann es aufgrund von OPs, Reha, ambulante Ergotherapie gut 2 Jahre dauern, bis man wieder in der Lage ist, seinen Job auszuüben. Hat man nicht die notwendigen Rücklagen, um den Einkommensverlust auszugleichen, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung zwingend notwendig. Denn diese zahlt nicht nur bei Arbeitsunfähigkeit bis zum Rentenalter, sondern auch zeitweiser Arbeitsunfähigkeit ab 6 Monaten.

Gerade im Bürojob ist allerdings ein anderes Krankheitsbild die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Nämlich psychische Erkrankungen und Nervenkrankheiten. Laut dem Analysehaus Morgen & Morgen ist fast jeder Dritte berufsunfähig aufgrund von z.B. Burnout oder Depressionen.

Nr. 2: „Vom Staat erhalte ich doch eine BU-Rente.“

Nicht ganz. Denn nur die vor 1961 erhalten eine staatliche Berufsunfähigkeitsrente. Für die Jüngeren gibt es nur die Erwerbsminderungsrente. Diese stellt jedoch nur eine Mindestabsicherung dar. Zudem ist es auch sehr fraglich, ob ein Antrag auf Leistung bewilligt wird. Die Prüfung wird nicht wie bei der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung vom eigenen Hausarzt durchgeführt, sondern von einem staatlich bestellten Amtsarzt. Gezahlt wird auch nur, wenn der Anspruchsteller irgendeine Tätigkeit nur noch im geringen Umfang ausüben kann. Bei max. 3 Stunden täglich gibt es ca. 40% des Nettoeinkommens. Bei 3-6 Stunden sind es sogar nur ca. 20% vom Nettoeinkommen.

Nr. 3: „Die BU-Versicherung kann ich ja auch noch später machen.“

Grundsätzlich richtig. Nur: Je früher eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird, desto jünger ist man und desto günstiger sind auch die Beiträge. Viel entscheidender ist allerdings, dass jüngere Menschen i.d.R. gesünder sind als Ältere. Somit steigt die Wahrscheinlichkeit, einen Schutz gegen Berufsunfähigkeit ohne Einschränkungen zu bekommen.

Nr. 4: „Studenten und Auszubildende können nicht versichert werden, weil sie ja noch keinen Beruf ausüben.“

Auch Stunden und Auszubildende können sich gegen Berufsunfähigkeit absichern. Klar, das Geld ist während der Ausbildung knapp. Aber wie in Nr. 3 beschrieben, je jünger, desto günstiger ist der Beitrag. Und dass ein Leben lang. Auch interessant ist, dass Studenten und Auszubildende häufig in eine günstige Berufsklasse eingestuft werden. Diese behalten sie dann, obwohl sie u.U. im späteren Job einen risikoreicheren Beruf ausüben. D.h. abgesichert ist der aktuelle Job mit dem günstigen Beitrag bei Vertragsabschluss.

Nr. 5: „Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist zu teuer.“

Der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung richtet sich nach, Eintrittsalter, Vertragsdauer, beruflicher Tätigkeit, Rentenhöhe und dem Gesundheitszustand. Gerade für ältere Personen oder körperlich intensive Berufsbilder kann es schon sein, dass der Beitrag für eine Berufsunfähigkeitsversicherung sehr teuer wird. Für diese Personen gibt es alternative Absicherungsmöglichkeiten. Gerade für Studenten, Auszubildende oder Berufseinsteiger bieten einiger Versicherer auch Modell mit einem geringeren Anfangsbeitrag bei vollem Versicherungsschutz an.

Nr. 6: „Ich habe schon eine Unfallversicherung.“

Eine Unfallversicherung ist nicht mit dem Schutz einer Berufsunfähigkeitsversicherung vergleichbar. Eher ist sie eine gute Ergänzung. Eine Unfallversicherung leistet nur bei Unfällen und häufig nur einmalig. Die Hauptursache für Berufsunfähigkeit sind jedoch Erkrankungen. Nur ca.  7 Prozent aller Leistungsfälle werden durch Unfälle verursacht. Als sinnvolle Ergänzung ist die Krankentagegeldversicherung hervorzuheben.

Nr. 7: „Das ist mir zu kompliziert. Und zahlen wird sie eh nicht.“

Im Tarifdschungel der Versicherer den Überblick zu behalten ist für einen Laien nicht möglich. Deshalb ist es um so wichtiger einen qualifizierten, unabhängigen Berater an seine Seite zu haben. Denn eines ist klar: Zahlen will eine Versicherung immer ungern. Gerade im Bereich Berufsunfähigkeit bei dem um sehr hohe Summen geht. Deswegen sind hier sehr gute Versicherungsbedingungen unverzichtbar. Denn nur was schwarz auf weiß steht ist einklagbar. Wir von Finanzkonzept Coburg vergleichen unabhängig und setzen unseren Schwerpunkt allein auf die Qualität des Versicherers und der Tarifbedingungen.  Sprechen Sie uns für einen unabhängigen Vergleich gerne an! Mit einer speziellen Software können wir sowohl bestehende als auch neue Verträge miteinander vergleichen.

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