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Ihre Arbeitskraft ist Ihr größtes Vermögen

Sie haben Ihre beruflichen Ziele erreicht und fühlen sich mit Ihrem Einkommen auf der sicheren Seite. Doch wie geht es weiter, wenn man aufgrund von Krankheit oder Unfall (für eine gewisse Zeit) nicht in der Lage ist regelmäßiges Einkommen zu erzielen? Berufsunfähigkeit kann jeden treffen. Laut Statistik beantragt jeder vierte Arbeitnehmer eine Rente wegen Berufsunfähigkeit. Das sind jedes Jahr in etwa 360.000 Menschen, die ihr Einkommen nicht mehr selbst erwirtschaften können.

Reicht die gesetzliche Erwerbsminderungsrente aus?

Der Staat hat die Ansprüche für alle nach 1960 Geborenen drastisch gekürzt. Sie bekommen – wenn überhaupt – nur noch die sogenannte Erwerbsminderungsrente, die zum Leben in den meisten Fällen nicht ausreicht. Wenige Stunden entscheiden, ob man die volle oder halbe Erwerbsminderungsrente bekommt. Sollte der Ernstfall eintreten, gibt es nur dann die volle Erwerbsminderungsrente, wenn man am Tag weniger als drei Stunden arbeiten kann. Ist man noch in der Lage zwischen drei und sechs Stunden zu arbeiten, zahlt der Staat lediglich die halbe Erwerbsminderungsrente. Kann man täglich sechs Stunden und mehr arbeiten, erhält man keine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

In Zahlen bedeutet dies:

  • Höhe der halben Erwerbsminderungsrente = 14 % bis 17 % vom letzten Bruttoeinkommen
  • Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente = 30 % bis 35 % des letzten Bruttoeinkommens

Es gibt sogar noch weitere Einschränkungen. Denn die Frage ist nicht mehr, ob man tatsächlich arbeitet, sondern nur noch, ob man arbeiten könnte. Für alle, die nach 1960 geboren wurden gilt: Wer in der Theorie im Stande ist, noch sechs Stunden am Tag zu arbeiten, dem kann jede Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugewiesen werden. Dabei muss nicht einmal ein freier Arbeitsplatz zur Verfügung stehen. Einen Berufsschutz, wie er bisher bestand, gibt es nicht mehr.

Selbständige haben oft keine Ansprüche

Selbständige, die freiwillig in die Rentenkasse einzahlen, glauben oft damit abgesichert zu sein. Im Härtefall stellt sich das häufig als fataler Irrtum heraus. Denn Anspruch auf Erwerbsminderungsrente besteht nur, wenn spezielle Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Vor dem 1. Januar 1984 müssen fünf Beitragsjahre liegen.
  • Ab 1984 muss jeder Monat in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein.

Schutz für Berufsanfänger besonders wichtig

Gerade für jüngere Menschen ist die Arbeitskraft das wichtigste Kapital. Im Falle einer Berufsunfähigkeit kann einen der Gesetzgeber auf die Ausübung eines anderen beliebigen Berufes verweisen. Daher ist gerade eine Absicherung in jungen Jahren besonders wichtig. Aufgrund des geringen Eintrittsalters ist die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auch besonders günstig. So kann man sich ein Leben lang einen günstigen Beitrag sichern.

Was sind die häufigsten Ursachen für Berufsunfähigkeit?

Viele glauben, am ehesten durch einen Unfall berufsunfähig zu werden. In Wirklichkeit werden fast neun von zehn Renten wegen einer Krankheit beantragt. Dabei stehen neben Erkrankungen des Bewegungsapparates auch Herz- und Gefäßerkrankungen sowie Krebserkrankungen ganz oben auf der Liste. Die häufigste Ursache für Berufsunfähigkeit sind allerdings psychische Erkrankungen. Ca. 33% beantragen eine Rente aufgrund von Depression, Burn-Out oder anderen psychischen Erkrankungen.

Ihre Versorgungslücke lässt sich schließen

Je früher Sie sich um eine finanzielle Absicherung der Arbeitskraft kümmern, desto besser. Denn der Beitrag richtig sich nach dem Eintrittsalter und als Faustformel gilt: Je jünger desto günstiger! Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie ganzheitlich, individuell und unabhängig. Hier Klicken!

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