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Berufshaftpflicht: Wichtige News für Ärzte

Keine gute Nachricht für Ärztinnen und Ärzte: Nach einer aktuellen Studie steigt die Zahl der Patientenforderungen nach vermeintlichen oder tatsächlichen Behandlungsfehlern seit Jahren. Ebenso steigen die geforderten Entschädigungssummen. Umso wichtiger, dass Sie sich als Mediziner bei der Suche nach der passenden Berufshaftpflichtversicherung professionell beraten lassen. Denn: neue gesetzliche Regelungen machen es immer schwieriger, eine Police zu finden, die genau den Schutz bietet, den Sie in unterschiedlichen ärztlichen Tätigkeitsbereichen brauchen.

Ärztliche Fehler können extrem teuer werden

Das Heilberufe-Kammergesetz schreibt die Berufshaftpflichtversicherung für Ärztinnen und Ärzte zwingend vor. Und das mit guten Gründen. Denn je stärker Stress, Zeitdruck und Arbeitsbelastung sind, umso größer ist das Risiko eines folgenschweren Fehlers. Wie schnell das passiert ist, zeigen diese Beispiele aus der Praxis der Versicherer:

  • Aufgrund eines zu spät vorgenommenen Kaiserschnitts erlitt das betroffene Kind einen Gehirnschaden. Der verantwortliche Gynäkologe wurde zu einem Schmerzensgeld von 150.000 Euro verurteilt. Außerdem muss er Pflegekosten in Höhe von 2.500 Euro monatlich übernehmen.
  • Nach einer intraartikulären Injektion erlitt ein Orthopädie-Patient eine Infektion. In der Folge kam es zu einer Gelenkversteifung – der 38-Jährige wurde berufsunfähig. Der behandelnde Arzt konnte nicht nachweisen, dass er seinen Patienten über das Risiko angemessen aufgeklärt hatte und musste deshalb für die finanziellen Folgen haften, unter anderem für den entstandenen Verdienstschaden.

Fachleute wie die Würzburger Beratungsgemeinschaft für Ärzte und Zahnärzte warnen deshalb Kolleginnen und Kollegen aller Fachrichtungen: „Die Folgen eines Fehlers können verheerend sein – finanziell und juristisch. Und etwa jede zweite Klage gegen einen Mediziner hat Erfolg.“

So schützt die Berufshaftpflichtversicherung

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Ärzte in zweierlei Hinsicht geschützt. Erstens wehrt die Versicherung unberechtigte Ansprüche angeblich geschädigter Patienten ab. Sollten die Ansprüche sich dagegen als berechtigt herausstellen, steht der Versicherer für die finanziellen Folgen gerade. Experten raten zu Deckungssummen von mindestens 3, noch besser von 5 Millionen Euro. Wichtig sind außerdem Zusatzleistungen wie ein erweiterter Strafrechtsschutz, der auch angestellte Ärzte von Praxisinhabern in den Schutz einschließt. Einen Sonderfall bilden Medizinische Versorgungseinrichtungen oder Berufsausübungsgemeinschaften. Sie benötigen ein individuell gestaltetes Spezialkonzept.

Eine verschärfte Versicherungspflicht gilt übrigens seit 2021 für Vertragsärzte. Das ist durch das damals in Kraft getretene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) geregelt. Unter anderem schreibt es die Mindestversicherungssumme von 3 Millionen Euro nun zwingend vor. Bei Ärzten mit angestellten Kolleginnen und Kollegen liegt die Untergrenze bei 5 Millionen. Weitere Sonderregelungen gelten für Berufsausübungsgemeinschaften. Die Materie ist kompliziert. Deshalb lassen Sie uns gemeinsam prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz den aktuellen Rahmenbedingungen noch gerecht wird.

Ist Ihre Berufshaftpflicht auf dem neuesten Stand? Lassen Sie uns gemeinsam klären, welcher Handlungsbedarf aktuell für Sie besteht! Hier Klicken!

 

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