Kontakt
Facebook

Unsere Kundenbewertung

4.97/5
Zuschüsse

Betriebliche Altersvorsorge über den Chef

Mit dem Renteneintritt muss es nicht zwangsläufig ruhiger werden. Im Gegenteil – aufgrund des medizinischen Fortschritts sind viele Ruheständler heute noch vital und unternehmenslustig. Zudem haben sie die Zeit, die im Arbeitsleben fehlte. Sie erlernen neue Hobbys, reisen um die Welt oder gönnen sich lang zurückgestellte Wünsche. Zumindest dann, wenn sie es sich finanziell leisten können. Eine betriebliche Altersvorsorge kann dazu beitragen.

Denn wer das Leben im Alter voll auskosten möchte, muss die finanziellen Weichen frühzeitig stellen und zusätzlich vorsorgen. Wer dabei seinen Arbeitgeber mit einbezieht, kann eine attraktive Zusatzrente aufbauen und so mit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) hohe Zuschüsse und Vergünstigungen bekommen.

Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Bei der betrieblichen Altersversorgung fließt ein Teil des Bruttogehalts in eine betriebliche Vorsorge. In vielen Firmen unterstützt der Chef die Sparbemühungen seiner Mitarbeiter zusätzlich. Und auch Vater Staat fördert die Altersversorgung steuerlich. Neben Steuervorteilen kann man zusätzlich bei einer betrieblichen Altersvorsorge Sozialversicherungs-Ersparnisse erzielen.

Wer hat ein Anrecht auf betriebliche Altersvorsorge?

Jeder Arbeitnehmer, der in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist, hat ein Anrecht auf die sogenannte Entgeltumwandlung. Verkürzt beschrieben: Ein Teil des Bruttogehalts wird direkt in die betriebliche Altersversorgung investiert. Dadurch sinkt das zu versteuernde Einkommen, wodurch sich Sozialabgaben (z.B. Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) reduzieren. Auch das ausgezahlte Nettogehalt fällt dann etwas geringer aus, im Gegenzug wird jedoch ein deutlich größerer Betrag in die betriebliche Altersvorsorge investiert. Seit 2019 müssen Arbeitgeber neue bAV-Verträge bezuschussen. Ab 2022 gilt diese Pflicht dann sogar für alle Verträge, auch wenn diese schon viele Jahre bestehen.

Berechtigte für eine Entgeltumwandlung:

  • Unbefristet angestellte Mitarbeiter
  • Geringfügig Beschäftigte
  • Teilzeitkräfte
  • Auszubildende
  • Angestellte mit einem befristeten Arbeitsvertrag
  • Geschäftsführer

Optionen prüfen

Die betriebliche Altersversorgung erfreut sich wachsender Beliebtheit: Schließlich bietet sie den Anlegern ein hohes Maß an Sicherheit und gewährt zugleich die Chance, eine attraktive Zusatzrente aufzubauen. Über Ihre bestehenden Ansprüche und Möglichkeiten sollten Sie sich auf jeden Fall informieren lassen.

Nutzen Sie den Baustein der betrieblichen Altersvorsorge über Ihren Arbeitgeber um Ihr Renteneinkommen zu erhöhen. Wir beraten Sie gerne. Hier Klicken!

Related Posts

    Bastian Hopf Finanzkonzept Coburg

    Wie? Einfach gehen?

    Lass uns doch persönlich werden.
    Wie und wann würde es denn passen?