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Haftpflicht

Betriebshaftpflicht: Mietsachschäden

Dass Unternehmen ohne Betriebshaftpflichtversicherung nicht auskommen, ist bekannt. Zu groß wäre sonst das Risiko, bei einem Schaden womöglich existenzgefährdende Haftpflichtansprüche bedienen zu müssen. Gerade für viele junge Betriebe oder kleinere Firmen ist dabei ein Detail von immenser Bedeutung: Wer nämlich nicht in eigenen Betriebsräumen mit eigenen Maschinen und Equipment arbeitet, sondern diese mietet oder pachtet, sollte immer darauf achten, dass die Betriebshaftpflicht-Police Beschädigungen von gemieteten Räumen und Gebäuden abdeckt. Auch Schäden an beweglichen Sachen wie Maschinen, Fahrzeugen und Arbeitsgeräten sollten versichert sein.

Große Qualitätsunterschiede zwischen Anbietern

Eine solche Klausel ist in vielen Verträgen enthalten. Aber Achtung: Zwischen den einzelnen Versicherern gibt es erhebliche Qualitätsunterschiede. Worauf sollten Sie bei Ihrer Police also achten? Marc Bischet, Produktentwickler Haftpflicht Gewerbe, beim Versicherer rhion.digital, nennt zunächst drei Kriterien: „Prüfen Sie den Vertrag auf Selbstbehalte, mögliche Sublimits und jährliche Maximierungen. Je nach Anbieter können die Regelungen stark variieren.“

Zur Erklärung: Maximierungen legen fest, welche Summe eine Versicherung bei mehreren Schadenfällen innerhalb eines Jahres höchstens leistet und wie oft sie die maximale Versicherungssumme bereitstellt. Ist diese Grenze erreicht, gibt es bei einem weiteren Schaden kein Geld. Unter Sublimits versteht man eine Begrenzung der vereinbarten Versicherungssumme. Es ist zum Beispiel möglich, dass bei einer Versicherungssumme von 10 Millionen Euro die Deckung für Mietsachen nur 100.000 Euro beträgt. Knifflig wird es, wenn der Vertrag eine Differenzierung von Sublimits vorsieht – wenn diese also etwa für bestimmte Maschinen gelten, für andere bewegliche Sachen aber nicht. Darauf sollten Sie vor Vertragsabschluss ein Auge haben.

Manche Versicherungen leisten nur bei bestimmten Schäden

Marc Bischet: „Eine gute Betriebshaftpflichtversicherung bietet immer eine Absicherung im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme – übrigens auch bei Räumen und Mobiliar in Hotels oder Pensionen, die anlässlich einer Dienstreise gemietet wurden.“ Ebenfalls wichtig: Ist eine Begrenzung der Mietdauer vorgesehen? Und sind bestimmte Schadenursachen von der Versicherung ausgeschlossen? „Häufig gibt es hier Einschränkungen auf Schäden wie Brand, Explosion und Leitungswasser“, so der rhion.digital-Experte. Sein Tipp: „Wer sich lückenlos absichern möchte, sollte eine Versicherung wählen, die auf solche Begrenzungen verzichtet.“

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